Die Aufnahme in den SV Pattonville erfolgt über das Anmeldeformular (siehe Downloads). Sie erhalten das Formular aber auch bei den Trainern und Übungsleitern oder auf der Geschäftsstelle. Wenn Sie Fragen zum Anmeldeformular haben, dann richten Sie diese bitte an die Geschäftsstelle.
Wir möchten Sie an dieser Stelle auf unsere Vereinssatzung und deren Beitragsordnung hinweisen! Beides können Sie im Downloadbereich einsehen.
Aktuelle Mitgliedsbeiträge
Mitgliedsbeiträge:
60,00 € für Kinder bis 12 Jahre
75,00 € für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
75,00 € für Pensionäre/Schüler/Studenten/FSJ/Auszubildende bis 25 Jahre (Nachweis erforderlich)
85,00 € für Erwachsene
Familienbeitrag (2 Erwachsene + 2 Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre bzw. Schüler/Studenten/FSJ/Auszubildende bis 25 Jahre beträgt 170,00 € *
Familienbeitrag (1 Erwachsene + 1 Kind/Jugendlicher bis 18 Jahre bzw. Schüler/Studenten/FSJ/Auszubildende bis 25 Jahre beträgt 130,00 € *
* jedes weitere Kind 20,00 €
Passive Mitgliedschaft 20,00 €
Die Aufnahmegebühr beträgt pro Person einmalig 10,00 €. Die Aufnahmegebühr für das Zweitmitglied und jedes weitere Mitglied beträgt 5 €.
Organisationspauschale:
20,00 € pro Einzelmitgliedschaft
40,00 € pro Familienmitgliedschaft
Die Organisationspauschale ist ein separater Beitrag, der für jede Mitgliedschaft zu entrichten ist. Die Organisationspauschale deckt mitunter unseren verwaltungs- & organisationstechnischen Aufwand sowie Personalkosten ab.
Abteilungs- und Spartenbeiträge:
Gesundheits-Fitnesssport (Rücken Fit & Entspannung, Pilates, Yoga, Zumba/Tanzaerobic Kids & Teens, Hip Hop, Rund um Fit, 60+, Fit und Fun 50, deepWORK, YogaPilates))
60,00 € pro Mitglied
Jugendfußball (Bambini bis A-Jugend):
80,00 € pro Mitglied
Selbstverteidigung (Judo/Sambo, Krav Maga und Armadong Kali)
30,00 € pro Mitglied
Die Sparten- & Abteilungsbeiträge sind zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen zu bezahlen. Für jedes aktive Mitglied in einer kostenpflichtigen Abteilung wird der Sparten- / Abteilungsbeitrag fällig.
Kündigung/Austritt
Der Austritt eines ordentlichen Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand bis spätestens 30. September und wird mit Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam. Für die Austrittserklärung Minderjähriger gelten die für den Aufnahmeantrag geltenden Regelungen entsprechend.